
Kein Amt vergessen: Dein Überblick für deine Anmeldung
Der Wunsch, ein eigenes Unternehmen zu gründen, ist da, doch spätestens beim Blick auf die Behördengänge fragen sich viele: Wo muss ich überhaupt hin? Was
Der Wunsch, ein eigenes Unternehmen zu gründen, ist da, doch spätestens beim Blick auf die Behördengänge fragen sich viele: Wo muss ich überhaupt hin? Was muss ich einreichen? Und welche Formulare brauche ich wirklich? Keine Sorge: Der deutsche Gründungsprozess ist vielleicht nicht immer ein Spaziergang, aber mit etwas Überblick definitiv machbar.
Hier findest du eine praktische Übersicht über die wichtigsten Anmeldungen und Behördengänge, die du beim Start in die Selbstständigkeit beachten solltest, klar, kompakt und verlässlich.
Wo? Beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde.
Für wen? Für alle, die gewerblich tätig sind – dazu zählen z. B. Handel, Handwerk, Dienstleistungen, Gastronomie, Online-Shops und viele mehr.
Was brauchst du?
Personalausweis oder Reisepass
Ggf. Aufenthaltstitel (bei Nicht-EU-Bürgern)
Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung (online meist verfügbar beim zuständigen Amt)
Ggf. zusätzliche Nachweise oder Erlaubnisse (z. B. Handwerkskarte, Reisegewerbekarte)
Bei Kapitalgesellschaften (z. B. UG oder GmbH): Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug
Wo? Online über ELSTER
Für wen? Für alle Gründer – egal ob gewerblich oder freiberuflich tätig.
Was musst du tun?
Registriere dich auf ELSTER
Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online aus
Reiche ihn digital ein
Du bekommst danach:
Deine persönliche Steuernummer
Auf Wunsch auch deine Umsatzsteuer-ID
Wo? Direkt beim Finanzamt, ebenfalls über ELSTER
Für wen? Nur für bestimmte Berufe, die als freiberuflich nach §18 EStG gelten – z. B. Ärzte, Heilpraktiker, Journalisten, Coaches, IT-Freelancer, Künstler, Designer.
Was brauchst du?
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Es ist keine Gewerbeanmeldung notwendig
Du sparst dir den Weg zum Gewerbeamt
Wichtig: Das Finanzamt entscheidet, ob deine Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird.
Wo? Beim Notar, der den Eintrag an das Registergericht (Amtsgericht) weiterleitet.
Für wen?
Kapitalgesellschaften wie UG, GmbH oder AG
Einzelunternehmer mit kaufmännischem Betrieb (z. B. mit Angestellten, Lager, großer Umsatz)
Was brauchst du?
Gesellschaftsvertrag
Notarielle Anmeldung
Nach erfolgreicher Eintragung: Handelsregisterauszug
Der Eintrag ist öffentlich einsehbar und verleiht deinem Unternehmen mehr Seriosität – besonders wichtig bei B2B-Geschäften oder Banken.
Wo? Bei der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft
Für wen? Für alle Unternehmen mit Angestellten – in manchen Fällen auch für Einzelunternehmer
Was musst du tun?
Innerhalb von 7 Tagen nach Gründung bei der BG melden
Du wirst normalerweise automatisch zugeordnet, kannst dich aber auch selbst anmelden
Die BG ist dein gesetzlicher Unfallversicherungsträger also Pflicht, sobald du Mitarbeiter beschäftigst.
Wo? Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK)
Für wen?
IHK: Alle gewerblichen Gründer ohne handwerkliche Tätigkeit
HWK: Alle, die ein Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe betreiben
Was passiert?
Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch zugeordnet
Du erhältst eine Begrüßung sowie einen Beitragsbescheid
Die Kammern bieten auch Beratung, Weiterbildungen und viele Hilfestellungen für Gründer.
Je nach Geschäftsidee kommen ggf. noch weitere Pflichtmeldungen dazu:
Gesundheitsamt: z. B. bei Gastronomie, Kosmetik, Pflege
Veterinäramt: z. B. bei Lebensmitteln oder Tierhaltung
Bauamt: bei Nutzung von Räumen für Geschäftszwecke
Umweltamt: bei umweltrelevanten Tätigkeiten
Agentur für Arbeit: Betriebsnummer beantragen (sobald du Mitarbeiter einstellst)
Wenn du diese Stationen einmal durchlaufen hast, bist du offiziell und rechtlich auf sicheren Beinen. Und denk dran: Jeder Gründer steht mal am Anfang. Planung und Struktur helfen dir, mit klarem Kopf loszulegen und deinen Traum Schritt für Schritt Realität werden zu lassen.
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